Die Nachfrage ist bereits seit einigen Wochen
da, berichtet Björn Becker, der von Seiten des Brand- und Katastrophenschutzes
des Donnersbergkreises gemeinsam mit Wirtschaftsförderer und Standortentwickler
Reiner Bauer die Impfangebote des
Kreises koordiniert. „Nun, nachdem Lieferungen mit dem Impfstoff angekündigt
sind, wollen wir diese Nachfrage auch bedienen“, sagt Becker.
So werden am Dienstag, 1. März, und Donnerstag, 3. März, jeweils von 10 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr wie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen Personen ab 18 Jahren eine Impfung mit dem Proteinimpfstoff Novavax erhalten können. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich: über das Portal des Landes unter www.impftermin.rlp.de oder die Info-Hotline des Landes unter Telefon 0800 / 57 58 100 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr und Samstag und Sonntag 9 bis 16 Uhr).
Öffnungszeiten der kommunalen
Impfstelle in Winnweiler
Die kommunale Impfstelle des Donnersbergkreises in Kooperation mit dem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hat aktuell Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag von 10 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geöffnet. Personen ab 12 Jahren können hier eine Erst, Zweit- sowie auch Auffrischungsimpfung ohne Termin erhalten. Bürgerinnen und Bürger, die das Angebot im Winnweilerer Festhaus lieber mit Termin wahrnehmen möchten, können sich über das Portal des Landes unter www.impftermin.rlp.de oder die Info-Hotline des Landes unter Telefon 0800 / 57 58 100 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr und Samstag und Sonntag 9 bis 16 Uhr) anmelden. Bitte beachten Sie: Bei den Sonderimpftagen mit dem Proteinimpfstoff Novavax sind wie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen Impfungen für Personen ab 18 Jahren möglich.
Impfungen für Personen unter
18 Jahren erfolgen weiterhin mit dem Impfstoff Comirnaty von Biontech. Bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen bis
einschließlich 15 Jahren ist das Einverständnis des Impflings nötig sowie die
Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person. Jugendliche zwischen
16 und 18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen. Wichtig ist es, den
Personalausweis und möglichst den Impfpass mitzubringen. Für das Betreten der kommunalen Impfstelle in Winnweiler ist
das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich.
In der kommunalen Impfstelle
in Winnweiler wird auch eine zweite Auffrischungsimpfung angeboten. Hier hält
sich die Impfstelle an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Demnach ist eine zweite Boosterimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen
und Bewohner sowie Betreuten in Pflegeeinrichtungen und Menschen mit Immunschwäche
frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung möglich. Personen,
die in Medizin- und Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind, wird eine zweite
Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens sechs Monaten zur ersten
Auffrischungsimpfung empfohlen.
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